Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Website-Erstellung, Website-Überarbeitung, laufende Betreuung sowie Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeitsoptimierung (SEO/GEO) · Stand: August 2026
Elevence – Inhaber Phil Jonathan Mohan
Kassenbergerstr. 71c
44879 Bochum
Deutschland
E-Mail: phil.mohan@elevence.de
Website: elevence.de
Steuernummer: 35051683473
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen
Elevence – Inhaber Phil Jonathan Mohan, Kassenbergerstr. 71c, 44879 Bochum
(nachfolgend „Elevence" oder „Auftragnehmer")
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber").
(2) Elevence erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Website-Erstellung und -Überarbeitung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), KI-Sichtbarkeitsoptimierung (GEO), Local SEO sowie damit zusammenhängenden digitalen Leistungen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(4) Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Elevence ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen Elevence und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen müssen nicht zwingend in einem gesonderten Vertrag enthalten sein; insbesondere können sie sich aus einem angenommenen Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform ergeben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Unterlagen stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Verträge werden grundsätzlich durch ein individuelles Angebot von Elevence und dessen Annahme durch den Kunden geschlossen.
(3) Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung des Angebots, digitale Signatur oder eine sonstige eindeutige Erklärung des Kunden in Textform erfolgen.
(4) Soweit Elevence bereits vor einer ausdrücklichen Annahme mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt, kann hierin eine Annahme des Angebots liegen.
(5) Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind insbesondere das jeweilige Angebot, die darin enthaltene Leistungsbeschreibung sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Elevence erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird grundsätzlich projektbezogen festgelegt. Insbesondere werden Umfang, Funktionen, Inhalte, technische Anforderungen, Vergütung und gegebenenfalls laufende Leistungen im jeweiligen Angebot vereinbart.
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags.
(4) Elevence ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeignete Drittanbieter, technische Dienstleister, Software, Hosting-Infrastrukturen und sonstige externe Dienste einzusetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.
(5) Soweit Drittanbieter eingesetzt werden, können für deren Leistungen zusätzliche Bedingungen oder Nutzungsbedingungen gelten. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten, soweit sie für die von ihm genutzten Leistungen erforderlich sind.
§ 4 Angebote und Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich sämtliche Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Für die Erstellung oder grundlegende Überarbeitung einer Website (§ 7) wird grundsätzlich eine einmalige Setup-Vergütung vereinbart. Diese Setup-Vergütung wird mit Vertragsschluss in Rechnung gestellt und ist vollständig vor Beginn der Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Elevence beginnt mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Bei laufenden Leistungen, insbesondere Hosting, Wartung, Betreuung oder SEO/GEO, können zusätzlich wiederkehrende Vergütungen vereinbart werden. Höhe, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(5) Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet, sofern ihre Beauftragung durch den Kunden erfolgt.
(6) Individuelle Preisvereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Für die Fälligkeit der einmaligen Setup-Vergütung bei Website-Erstellung oder -Überarbeitung gilt vorrangig § 4 Abs. 3.
(2) Im Übrigen sind Rechnungen innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
(3) Soweit auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Rechnungsstellung.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Elevence berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlich zulässigen Verzugsschäden geltend zu machen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Elevence nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(6) Bei laufenden Leistungen kann Elevence bei erheblichem Zahlungsrückstand und nach angemessener vorheriger Ankündigung insbesondere die betroffene Leistung vorübergehend deaktivieren oder sperren, soweit dies nach Art und Umfang der Leistung zulässig ist.
(7) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bereits fälliger Vergütungen bleibt durch eine vorübergehende Zurückhaltung oder Einschränkung von Leistungen unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Elevence alle für die ordnungsgemäße und fristgerechte Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Dateien, Bilder, Texte, Logos, Unternehmensdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
(3) Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.
(4) Soweit der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungsfristen angemessen um die Dauer der dadurch verursachten Verzögerung sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
(5) Elevence ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, für deren ordnungsgemäße Durchführung erforderliche Informationen oder Materialien vom Kunden trotz Aufforderung nicht bereitgestellt wurden.
(6) Verzögerungen, die ausschließlich oder überwiegend auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, hat Elevence nicht zu vertreten.
§ 7 Erstellung und Überarbeitung von Websites
(1) Die Erstellung sowie die grundlegende Überarbeitung einer Website erfolgen als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Laufende Leistungen (insbesondere Betreuung, Wartung, Hosting sowie SEO/GEO) erfolgen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit sie nicht ihrerseits einen werkvertraglichen Erfolg zum Gegenstand haben.
(2) Bei der Erstellung oder Überarbeitung einer Website richtet sich der geschuldete Leistungsumfang ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
(3) Änderungs- und Korrekturwünsche des Kunden werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs berücksichtigt, soweit sie dem vereinbarten Projektziel entsprechen.
(4) Änderungen oder Erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können als Zusatzleistung behandelt und gesondert berechnet werden.
(5) Der Kunde hat Elevence die für die Umsetzung erforderlichen Inhalte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(6) Eine bestimmte wirtschaftliche, technische oder werbliche Wirkung einer Website wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und konkret vereinbart wurde.
§ 8 Rechtliche Grenzen der Leistung (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise)
(1) Soweit im Rahmen der Website-Erstellung oder -Überarbeitung Textbausteine für Impressum, Datenschutzerklärung oder Cookie-Hinweise erstellt oder eingebunden werden, erfolgt dies als rein technische Umsetzung auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Angaben sowie gängiger Mustertexte.
(2) Diese Leistung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
(3) Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Angaben sowie der daraus erstellten Texte bleibt der Kunde verantwortlich, § 6 Abs. 2 gilt entsprechend. Elevence empfiehlt dem Kunden, die Texte vor Veröffentlichung durch eine Rechtsberatung prüfen zu lassen.
§ 9 Fertigstellung und Übergabe
(1) Nach Fertigstellung stellt Elevence dem Kunden die vereinbarte Leistung in der vereinbarten Form zur Verfügung.
(2) Soweit für die jeweilige Leistung eine Mitwirkung oder Freigabe des Kunden erforderlich ist, hat der Kunde diese innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen.
(3) Eine formelle Abnahme findet statt, wenn dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist; für Werkverträge nach § 7 Abs. 1 ist dies der Fall.
(4) Die bloße Übergabe einer Website oder sonstigen digitalen Leistung stellt keine zusätzliche Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse dar.
§ 10 Hosting
(1) Hosting ist nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Bei vereinbartem Hosting kann Elevence die technische Infrastruktur eines externen Hostinganbieters nutzen.
(3) Elevence ist berechtigt, zur Erbringung der Hosting-Leistung externe Hostinganbieter und technische Dienstleister einzusetzen.
(4) Soweit der Kunde lediglich die Erstellung oder Überarbeitung einer Website beauftragt, ohne Hosting zu vereinbaren, ist Elevence nicht verpflichtet, das Hosting dieser Website zu übernehmen.
(5) Der Kunde bleibt für die von ihm selbst verwalteten Domains und die hierzu erforderlichen Zugangsdaten und Vertragsverhältnisse verantwortlich.
(6) Elevence übernimmt keine Verantwortung für Leistungen oder Störungen eines vom Kunden selbst gewählten und beauftragten Hosting- oder Domainanbieters.
(7) Bei einem von Elevence bereitgestellten Hosting kann die Nutzung bei erheblichem Zahlungsverzug nach Maßgabe dieser AGB und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen vorübergehend eingeschränkt werden.
§ 11 Domains
(1) Die Registrierung und Verwaltung von Domains durch den Kunden erfolgt grundsätzlich durch den Kunden selbst, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Soweit Elevence auf Wunsch des Kunden bei einer Domainregistrierung oder einem Providerwechsel unterstützt, stellt dies nur dann eine eigene Leistung dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Für die Verfügbarkeit, Registrierung, Verlängerung oder Übertragung einer Domain sind grundsätzlich die jeweiligen Domainvergabestellen und Provider verantwortlich.
(4) Elevence übernimmt keine Garantie dafür, dass eine bestimmte Domain registrierbar oder dauerhaft verfügbar ist.
§ 12 Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeitsoptimierung (SEO/GEO)
(1) Elevence kann Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), insbesondere technische SEO, Onpage-Optimierung und Local SEO, sowie Leistungen zur Optimierung der Sichtbarkeit in KI-gestützten Antwort- und Suchsystemen (Generative Engine Optimization, GEO), insbesondere gegenüber Diensten wie Google AI Overviews, ChatGPT, Perplexity oder vergleichbaren Systemen, erbringen.
(2) Umfang und konkrete Maßnahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Elevence schuldet grundsätzlich die vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Sichtbarkeit oder Nennung in KI-generierten Antworten oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere kann weder eine bestimmte Position in den organischen Suchergebnissen von Google oder anderen Suchmaschinen noch eine Nennung durch KI-basierte Systeme garantiert werden.
(4) Suchmaschinen und KI-basierte Such- und Antwortsysteme können ihre Algorithmen, Richtlinien, Trainingsdaten, Darstellung und Bewertungskriterien jederzeit ändern. Hierauf hat Elevence keinen Einfluss.
(5) Soweit SEO-/GEO-Leistungen laufend erbracht werden, gilt § 18 entsprechend; Umfang, Vergütung und Laufzeit werden individuell im jeweiligen Angebot vereinbart.
§ 13 Drittanbieter und externe Dienste
(1) Für die Erbringung der Leistungen kann Elevence externe Software, Plugins, APIs, Hostingdienste, Lizenzen, Plattformen und sonstige Drittanbieter einsetzen.
(2) Soweit für die Nutzung eines Drittanbieters ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter erforderlich ist, ist der Kunde für dieses Vertragsverhältnis selbst verantwortlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Elevence haftet nicht für Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern, soweit Elevence diese nicht zu vertreten hat.
(4) Änderungen, Einstellung oder Einschränkung eines Drittanbieterdienstes können dazu führen, dass einzelne Funktionen angepasst, ersetzt oder eingestellt werden müssen.
§ 14 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) An von Elevence individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
(2) Soweit im Angebot keine weitergehende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies für deren vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
(3) Rechte an nicht individuell für den Kunden erstellten Bestandteilen, insbesondere eigenen Templates, Frameworks, Bibliotheken, wiederverwendbaren Komponenten, Methoden, Konzepten, Know-how und sonstigen von Elevence bereits vor Vertragsschluss oder unabhängig vom konkreten Projekt entwickelten Bestandteilen, verbleiben bei Elevence.
(4) Soweit Drittanbieter, Open-Source-Software, Stockmaterialien, Schriftarten, Plugins oder sonstige fremde Bestandteile verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.
(5) Der Kunde erhält an solchen Drittbestandteilen nur die Rechte, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen eingeräumt werden können.
(6) Eine Weitergabe, Weiterlizenzierung oder anderweitige Nutzung von Bestandteilen von Elevence außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erlaubt ist.
§ 15 Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Logos, Videos, Schriftarten und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.
(2) Der Kunde stellt Elevence von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder Bereitstellung solcher Inhalte gegen Elevence geltend gemacht werden.
(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(4) Elevence wird den Kunden über entsprechende Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, die Möglichkeit geben, an der Verteidigung mitzuwirken.
§ 16 Mängel und Nachbesserung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag keine zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst nachvollziehbar zu beschreiben und Elevence die zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
(3) Elevence ist grundsätzlich zunächst berechtigt, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und nach eigener Wahl nachzubessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht für Änderungen, die der Kunde selbst oder durch Dritte an der von Elevence erstellten Leistung vorgenommen hat, soweit diese Änderungen für den geltend gemachten Mangel ursächlich sind.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 17 Projektabbruch und Kündigung
(1) Für die Beendigung eines Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Bei Werkverträgen bleiben insbesondere die gesetzlichen Kündigungsrechte des Kunden und die daraus folgenden Vergütungsansprüche von Elevence unberührt.
(3) Im Fall einer vorzeitigen Beendigung sind insbesondere bereits erbrachte Leistungen, bereits angefallene und nicht mehr vermeidbare Kosten sowie die nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldete Vergütung zu berücksichtigen.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Bereits erbrachte Leistungen und bereits fällige Vergütungsansprüche bleiben von einer Vertragsbeendigung unberührt.
§ 18 Laufende Leistungen und Kündigung
(1) Soweit Elevence laufende Leistungen anbietet (insbesondere Betreuung, Wartung, Hosting oder SEO/GEO), werden Laufzeit (insbesondere eine etwaige Mindestlaufzeit und deren automatische Verlängerung), Kündigungsfrist und Vergütung individuell im jeweiligen Angebot vereinbart.
(2) Soweit im jeweiligen Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann das jeweilige Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 19 Haftung
(1) Elevence haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Elevence unbeschränkt, soweit Elevence die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(3) Elevence haftet außerdem unbeschränkt, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, besteht oder eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Elevence nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Nettovergütung; bei Schäden im Zusammenhang mit laufenden Leistungen ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlten Vergütung für die betroffene laufende Leistung.
(5) Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(6) Im Übrigen ist die Haftung von Elevence für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Elevence.
(8) Elevence haftet nicht für Schäden oder Leistungsausfälle, die ausschließlich auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Elevence liegen, insbesondere auf Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern, Hostinganbietern, Domainvergabestellen, Suchmaschinen, KI-basierten Suchsystemen oder sonstigen externen technischen Diensten, soweit Elevence diese nicht zu vertreten hat.
(9) Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte (§ 6 Abs. 2) sowie für Ergebnisse von SEO-/GEO-Maßnahmen (§ 12 Abs. 3) übernimmt Elevence keine Haftung.
§ 20 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort, soweit dies aufgrund der Natur der Informationen erforderlich ist.
§ 21 Datenschutz
(1) Elevence verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Elevence ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
(3) Soweit Elevence personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, werden die hierfür erforderlichen Vereinbarungen, insbesondere ein Auftragsverarbeitungsvertrag, gesondert geschlossen.
(4) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung sowie für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich, soweit diese Verantwortlichkeit gesetzlich bei ihm liegt.
§ 22 Referenznutzung
(1) Elevence ist berechtigt, abgeschlossene Projekte (u. a. Name, Logo, Screenshots der Website) als Referenz in eigenen Marketingmaterialien, im Portfolio und auf der eigenen Website zu nennen und darzustellen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
(3) Vertrauliche Informationen sowie nicht öffentlich zugängliche Inhalte des Kunden werden unabhängig davon nicht als Referenz veröffentlicht.
(4) Ein Hinweis auf Elevence auf der Website des Kunden (z. B. im Footer) erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 23 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Die gesetzlichen Rechte des Kunden zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bleiben unberührt.
§ 24 Änderungen der AGB
(1) Elevence ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern.
(2) Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die AGB in der Fassung, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde, soweit nicht später eine wirksame Änderung vereinbart wird.
(3) Änderungen dieser AGB werden nicht allein dadurch Bestandteil eines bereits bestehenden Vertrags, dass sie auf der Website veröffentlicht werden.
§ 25 Anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Elevence und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen, soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag überhaupt Anwendung finden würde.
§ 26 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Elevence in Bochum.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder liegt ein sonstiger gesetzlich zulässiger Fall einer Gerichtsstandsvereinbarung vor, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bochum vereinbart.
(3) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich nicht zulässig ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 27 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Elevence – Inhaber Phil Jonathan Mohan
Kassenbergerstr. 71c
44879 Bochum
Deutschland
E-Mail: phil.mohan@elevence.de
Website: elevence.de